00-Kabinett AG, Küttigen Aargau 00-Kabinett AG, Küttigen Aargau 00-Kabinett AG, Küttigen Aargau
  • Home
  • Über uns
  • Angebot
    • Toilettenwagen VIP
    • Kabinen Standard
    • Kabinen barrierefrei
    • Handwaschständer
    • Urinalständer
    • Handwaschbecken
    • Service
  • 00-Kabinett Blog
  • Formulare
    • Baustellen-Service
    • Kontakt- & Offertformular
  • Kundenportal
  • Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen 00-Kabinett AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen 00-Kabinett AG
08.2026

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vermietungen von mobilen sanitären Anlagen und Zubehör sowie für die von der 00-Kabinett AG erbrachten Serviceleistungen. Sie bilden die Grundlage sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen der 00-Kabinett AG und ihren Kunden.

Vertrag

Massgebend für den Vertragsumfang sind die schriftlich vereinbarten Leistungen gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder Vertrag. Angaben über Produkte in Prospekten, Werbeunterlagen, Abbildungen oder ähnlichen Unterlagen, insbesondere technische Daten, Masse oder Abbildungen, dienen lediglich der Information und sind unverbindlich.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Mindestmietdauer

Grundsätzlich beträgt die Mindestmietdauer vier Kalenderwochen. Abweichende Vereinbarungen gemäss Offerte oder Vertrag bleiben vorbehalten.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen netto fällig. Bei Aufträgen ab CHF 1'000.–, insbesondere für Veranstaltungen, behalten wir uns vor, eine angemessene Akontozahlung oder die vollständige Vorauszahlung zu verlangen. Gerät der Kunde trotz schriftlicher Mahnung in Zahlungsverzug oder wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Mietartikel ohne Vorankündigung abzuholen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

Liefertermine und höhere Gewalt

Liefer- und Servicetermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere infolge von Naturereignissen, behördlichen Anordnungen, Streiks, Verkehrsbehinderungen, aussergewöhnlichen Witterungsverhältnissen oder anderen unvorhersehbaren und von der 00-Kabinett AG nicht zu vertretenden Ereignissen, berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatzforderungen. Kann die 00-Kabinett AG ihre Leistungen aufgrund solcher Ereignisse nicht oder nur teilweise erbringen, haftet sie hierfür nicht.

Mietgegenstände und Rückgabe

Es dürfen keinerlei Veränderungen oder Anpassungen an den Mietgegenständen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der 00-Kabinett AG vorgenommen werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln sowie Beschädigungen und unnötige Verunreinigungen zu vermeiden. Das Anbringen von Klebefolien, Aufklebern, Plakaten, Beschriftungen, Werbematerial oder sonstigen Klebemitteln an den Mietgegenständen ist ohne schriftliche Zustimmung der 00-Kabinett AG untersagt. Allfällige Rückstände sowie daraus entstehende Reinigungs-, Reparatur- oder Instandstellungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Mietgegenstände sind nach Ablauf der Mietdauer in ordentlichem und besenreinem Zustand zurückzugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ist aufgrund übermässiger oder unsachgemässer Verschmutzung, insbesondere an Innen- oder Aussenflächen sowie aufgrund von Kleberückständen, eine zusätzliche Reinigung erforderlich, wird diese mit einer Pauschale von CHF 200.– oder, sofern höher, nach effektivem Aufwand verrechnet. Grobe Verschmutzungen sowie Beschädigungen oder Verunreinigungen, die mutwillig oder infolge einer Verletzung der Sorgfaltspflicht entstanden sind, werden nach effektivem Aufwand, mindestens jedoch mit CHF 100.– pro Stunde, in Rechnung gestellt. Die 00-Kabinett AG ist berechtigt, die Mietgegenstände während der Mietdauer jederzeit zu besichtigen sowie deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Stillmeldung

Bei Langzeitmieten (über 4 Wochen) kann der Kunde das Mietobjekt inklusive Serviceleistung während eines Unterbruchs oder während Ferien stillmelden. Während der Dauer der Stillmeldung werden keine Serviceleistungen erbracht und es wird kein Mietzins erhoben. Wird das Mietobjekt ohne Meldung an die 00-Kabinett AG wieder in Betrieb genommen oder erfolgt eine Reklamation, wird die Stillmeldung automatisch aufgehoben und der Mietzins ab dem Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme vollumfänglich verrechnet (siehe separates Schreiben zur Stillmeldung).

Pflichten des Kunden

Genehmigungen von Behörden, Gemeinden oder anderen Instanzen im Zusammenhang mit den Mietobjekten (beispielsweise Aufstellen auf öffentlichem Grund, Bewilligungen für Anschlüsse an Kanalisation, Strom oder Wasser, Zuweisung von Abwasserschächten…) sind ausschliesslich Sache des Kunden und gehen vollumfänglich zu dessen Lasten. Unebenheiten des Untergrunds sind durch den Kunden auszugleichen. Der Kunde ist ebenfalls verantwortlich für die Anschlüsse an Kanalisation, Strom und Wasser sowie den Unterhalt inkl. Reinigung während der gesamten Mietdauer, sofern der Kunde 00-Kabinett AG nicht damit beauftragt. Allfällige Mehraufwendungen für Versäumnisse der Pflichten werden separat in Rechnung gestellt. Für die Durchführung der vereinbarten Leistungen hat der Kunde sicherzustellen, dass die Mietgegenstände am Strassenrand und höchstens 5 Meter vom Standplatz des Servicefahrzeugs entfernt bereitgestellt werden. Die Zufahrt sowie der Zugang zum Mietgegenstand müssen jederzeit hindernisfrei möglich sein. Kann die Anfahrt oder Bedienung aufgrund ungenügender Zugänglichkeit, fehlender Zufahrt oder anderer vom Kunden zu vertretende Umstände nicht oder nur erschwert erfolgen, werden Wartezeiten, Leerfahrten sowie zusätzlicher Aufwand separat nach effektivem Aufwand verrechnet.

Entsorgungsgebühren

Bei Kurzzeitmieten (Veranstaltungen) sind allfällige Entsorgungsgebühren von Gemeinden und Kläranlagen nicht eingerechnet und gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Langzeitmieten (Baustellen) sind die Entsorgungskosten im Mietpreis inbegriffen.

Verbrauchsmaterial

Bei Langzeitmieten ist der übliche, bestimmungsgemässe Bedarf an Verbrauchsmaterial im Mietpreis inbegriffen. Bei Kurzzeitmieten sowie bei der Miete von Toilettenwagen wird das Verbrauchsmaterial nach effektivem Verbrauch verrechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Annullation

Eine Annullation ist bis sieben Kalendertage vor Mietbeginn kostenlos möglich. Erfolgt die Annullation später, werden eine angemessene Entschädigung sowie die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Bereits beauftragte oder erbrachte Fremdleistungen werden dem Kunden vollumfänglich weiterverrechnet.

Haftung

Mit der Übergabe der Mietgegenstände trägt der Kunde die Verantwortung für deren Obhut und sichere Verwahrung bis zur Rücknahme durch die 00-Kabinett AG. Der Kunde haftet während dieser Zeit für Verlust, Diebstahl sowie Beschädigungen der Mietgegenstände, soweit diese nicht auf ein Verschulden der 00-Kabinett AG zurückzuführen sind. Der Kunde haftet zudem für sämtliche Schäden, die durch den Betrieb oder die Nutzung der Mietgegenstände entstehen, einschliesslich Schäden gegenüber Dritten. Die Haftung der 00-Kabinett AG beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die Mietgegenstände sind durch die 00-Kabinett AG gegen Feuerschäden versichert. Für sämtliche weiteren Risiken, insbesondere Diebstahl, Vandalismus oder Beschädigungen durch Dritte, ist der Kunde verantwortlich, sofern im Vertrag nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Gewährleistung

Allfällige Mängel des Mietobjektes sind unverzüglich zu melden. Die 00-Kabinett AG wird gemeldete Mängel innert angemessener Frist beheben oder gleichwertigen Ersatz bereitstellen. 00-Kabinett AG übernimmt keine Haftung für den unterbruchsfreien Betrieb.

Eigentum

Sämtliche Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum der 00-Kabinett AG, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der 00-Kabinett AG.


Sie können diese AGB auch als PDF-Datei herunterladen: AGB der 00-Kabinett AG

©2026 00-Kabinett AG
Webdesign by Arya AG
Datenschutzerklärung
AGB's